Feuerwiderstandsklasse F90: Jahrelange Erfahrung in Sachen baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz ist in sogenannte Brandklassen unterteilt. Die Brandklasse A beinhaltet Brände von organischen Stoffen, also zum Beispiel Holz, Kohle oder Papier. In der Brandklasse B sind Brände von flüssigen Stoffen subsummiert. Darunter fallen zum Beispiel Lacke oder Benzin. Die Klasse C beschreibt Gasbrände von Methan, Butan oder Propan. Für den vorbeugenden Brandschutz von Versorgungs- und Installationsschächten gilt die Feuerwiderstandsklasse F90. Die Bezeichnung F90 sagt aus, dass der Schacht den Flammen für wenigstens 90 Minuten standhalten muss.
Keine Schachtdämmung ohne Beachtung des baulichen Brandschutzes F90!
Eine Vielzahl an Vorschriften regeln die unterschiedlichen baulichen Brandschutzmaßnahmen. Schächte, Rohre und Leitungen sind immer neuralgische Stellen in einem Gebäude. Ein bedeutender Teil des betrieblichen und auch privaten Brandschutzes entfällt vor allem in größeren Immobilien auf Versorgungs- und Installationsschächte. Jeder Immobilienbesitzer tut gut daran, den Schächten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Im Brandfall ist es möglich, dass sich Flammen über die Schächte im Gebäude ausbreiten. Durch die Thermik steigen Flammen, Qualm und Rauch immer nach oben. Diese physische Eigenheit wird mit einer wirksamen Schachtdämmung unterbunden. Mit Hilfe von speziellen Gerätschaften wird brandhemmender Dämmstoff in in die Hohlräume des Schachts eingeblasen. Der Schacht wird vollumfänglich verfüllt, Flammen haben keine Chance mehr. Ein von uns häufig genutzter Dämmstoff um die Bestimmungen der Feuerwiderstandsklasse F90 einzuhalten, ist Steinwolle. Dämmstoff aus Steinwolle ist nicht brennbar, wasserabweisend und formbeständig. Als Brandschutz für Versorgungs- und Installationsschächte hat sich Steinwolle als ideal erwiesen.