Für Ihre persönliche Sicherheit: Achten Sie auf den baulichen Brandschutz F90
Der bauliche Brandschutz ist in sogenannte Brandklassen eingeteilt. Die Brandklasse A beinhaltet Brände von organischen Stoffen, also unter anderem Holz, Papier oder Kohle. In der Klasse B sind Brände von flüssigen Stoffen subsummiert. Hierzu zählen zum Beispiel Lacke oder Benzin. Die Brandklasse C beschreibt Gasbrände von Butan, Methan oder Propan. Für den vorbeugenden Brandschutz von Installations- und Versorgungsschächten gilt die Feuerwiderstandsklasse F90. Die Abkürzung F90 F90 sagt aus, dass der Schacht den Flammen für mindestens 90 Minuten standhalten muss.
Keine Schachtdämmung ohne Beachtung des baulichen Brandschutzes F90!
Eine Vielzahl an Vorschriften regeln die verschiedenen baulichen Brandschutzerfordernisse. Leitungen, Rohre und Schächte sind immer neuralgische Stellen in einem Gebäude. Ein primärer Teil des betrieblichen und auch privaten Brandschutzes entfällt speziell in größeren Wohn- oder Geschäftsgebäuden auf Versorgungs- und Installationsschächte. Jeder Hausbesitzer ist gut beraten, den Schächten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Im Brandfall ist es möglich, dass sich Flammen über die Schächte im im gesamten Gebäude ausbreiten. Durch die Thermik steigen Flammen, Rauch und Qualm nach oben. Dieser Umstand wird mit einer wirksamen Schachtdämmung unterbunden. Mit Hilfe von speziellen Maschinen wird brandhemmender Dämmstoff in das Mauerwerk bzw. den Schacht eingeführt. Der Schacht wird vollumfänglich verfüllt, Flammen haben keine Chance mehr. Ein von uns gern genommener Dämmstoff um die Bedingungen der Feuerwiderstandsklasse F90 einzuhalten, ist Steinwolle. Dämmstoff aus Steinwolle ist nicht brennbar, wasserabweisend und formbeständig. Als Brandschutz für Versorgungs- und Installationsschächte hat sich Steinwolle als ideal erwiesen.