Für Ihre persönliche Sicherheit: Achten Sie auf den baulichen Brandschutz F90
Der bauliche Brandschutz ist in sog. Brandklassen eingeteilt. Die Brandklasse A umfasst Brände von organischen Stoffen, also zum Beispiel Holz, Kohle oder Papier. In der Brandklasse B sind Brände von flüssigen Stoffen subsummiert. Hierunter fallen u.a. Lacke oder Benzin. Die Klasse C beschreibt Gasbrände von Propan, Methan oder Butan. Für den vorbeugenden Brandschutz von Versorgungs- und Installationsschächten gilt die Feuerwiderstandsklasse F90. Die Abkürzung F90 F90 sagt aus, dass der Schacht den Flammen für wenigstens 90 Minuten standhalten muss.
Keine Schachtdämmung ohne Beachtung des baulichen Brandschutzes F90!
Etliche Bestimmungen und Vorschriften regeln die verschiedenen baulichen Brandschutzerfordernisse. Rohre, Schächte und Leitungen sind immer neuralgische Stellen in einem Gebäude. Ein wichtiger Teil des baulichen Brandschutzes entfällt besonders in größeren Immobilienkomplexen auf Versorgungs- und Installationsschächte. Jeder Hausbesitzer tut gut daran, den Schächten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Im Brandfall kann es passieren, dass sich Flammen über die Schächte im Gebäude ausbreiten. Durch den thermischen Auftrieb steigen Flammen, Rauch und Qualm nach oben. Diese physische Eigenschaft wird mit einer wirksamen Schachtdämmung unterbunden. Mit Hilfe von speziellen Maschinen wird brandhemmender Dämmstoff in in die Hohlräume des Schachts eingegeben. Der Schacht wird vollumfänglich ausgefüllt, Flammen haben keine Chance mehr. Ein von uns gern genommener Dämmstoff um die Bestimmungen der Feuerwiderstandsklasse F90 zu erfüllen, ist Steinwolle. Dämmstoff aus Steinwolle ist wasserabweisend, nicht brennbar und formbeständig. Als Brandschutz für Installations- und Versorgungsschächte ist Steinwolle ideal.