Für Ihre persönliche Sicherheit: Achten Sie auf den baulichen Brandschutz F90
Der bauliche Brandschutz ist in sog. Brandklassen eingeteilt. Die Brandklasse A umfasst Brände von organischen Stoffen, also z.B. Papier, Holz oder Kohle. In der Klasse B sind Brände von flüssigen Materialien subsummiert. Dazu zählen zum Beispiel Lacke oder Benzin. Die Brandklasse C beschreibt Gasbrände von Methan, Butan oder Propan. Für den vorbeugenden Brandschutz von Installations- und Versorgungsschächten gilt die Feuerwiderstandsklasse F90. Die Bezeichnung F90 sagt aus, dass der Schacht einem Feuer für mindestens 90 Minuten standhalten muss.
Keine Schachtdämmung ohne Beachtung des baulichen Brandschutzes F90!
Gleich eine Reihe von Bestimmungen und Vorschriften regeln die verschiedenen baulichen Brandschutzerfordernisse. Schächte, Rohre und Leitungen sind immer neuralgische Stellen in einem Gebäude. Ein bedeutender Teil des betrieblichen und auch privaten Brandschutzes entfällt vor allem in größeren Gebäuden auf Versorgungs- und Installationsschächte. Jeder Hausbesitzer ist gut beraten, auf die Schächte ein spezielles Augenmerk zu legen.
Im Brandfall kommt es leider vor, dass sich Flammen über die Schächte im Gebäude verbreiten. Durch die Thermik steigen Flammen, Qualm und Rauch immer nach oben. Diese Eigenschaft wird mit einer wirksamen Schachtdämmung unterbunden. Mit Hilfe von Einblasmaschinen wird brandhemmender Dämmstoff in das Mauerwerk bzw. den Schacht eingeführt. Der Schacht wird vollumfänglich ausgefüllt, Flammen haben keine Chance mehr. Ein von uns oft verwendeter Dämmstoff um die Bestimmungen der Feuerwiderstandsklasse F90 einzuhalten, ist Steinwolle. Dämmstoff auf Basis von Steinwolle ist formbeständig, wasserabweisend und nicht brennbar. Als Brandschutz für Schächte ist Steinwolle ideal.